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1. Name, Sitz und Zweck
1.1 Der
Club führt den Namen Players Club Germany
1.2 Der Club hat seinen Sitz in Ebertsheim
1.3 Der Zweck des Clubs besteht ausschließlich und unmittelbar in
1.3.1 der Förderung, Verbreitung und Weiterentwicklung des Weightpull
Sports.
1.3.2 der Aus- und Weiterbildung von Hunden und Hundeführern.
1.3.3 der Förderung nationaler und internationaler Beziehungen und
Freundschaften durch den grenzüberschreitenden Hundesport.
1.3.4 der regelmäßigen Durchführung von sportlichen Veranstaltungen für
Clubmitglieder und Nichtmitglieder.
1.4 Die Mittel des Clubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die Mitteln und Zweck des Clubs fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2. Mitgliedschaft
2.1
Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche Person werden, die das Weightpull
mit Hund erlernen möchte. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner
Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
2.2 Der Beitritt ist bei einem Mitglied des Vorstandes schriftlich zu
beantragen. Der Vorstand beschließt einstimmig die Aufnahme. Bei Ablehnung oder
in Zweifelsfällen entscheidet eine Mitgliederversammlung .
2.3 Mitglieder erhalten eine Kopie der Satzung, eine Adressenliste aller
Mitglieder und gegen Kostenbeteiligung ein Clubaufkleber und T-Shirt.
2.4 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Erlöschen, Ausschluß oder Tod.
2.4.1 Der Austritt kann jederzeit zum folgenden Monatsende erfolgen. Er ist
formlos schriftlich dem Vorsitzenden gegenüber zu erklären und wird mit dem
Zugang des Schreibens an den Vorstand wirksam. Eine Rückerstattung von bereits
geleisteten Zahlungen, ist nicht möglich.
2.4.2 Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied mit der Zahlung seiner
Clubbeiträge mehr als 3 Monate im Rückstand ist. Der Anspruch des Clubs auf
Zahlung der geschuldeten Beiträge bleibt bestehen.
2.4.3 Der Ausschluss erfolgt auf Beschluß des Vorstandes und wird vom
Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter ausgesprochen. Ausschlussgründe sind
grobe Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln des Weightpull,
Tierschutzgesetz und clubschädingendes Verhalten. Dem Betroffenen ist
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nach erfolgtem Ausschluss muss der
Ausgeschlossene das Clubabzeichen zurückgeben, die Kosten werden nicht
erstattet.
2.5 Die Mitgliederzahl ist unbegrenzt, obliegt aber dem Vorstand.
2.6 Durch seine Beitritt erkennt jedes Mitglied diese Satzung an. Vor dem Beitritt ist Gelegenheit zur Einsicht in die Satzung zu geben.
3. Formen der Mitgliedschaft
3.1
Ordentliches Mitglied kann jeder werden, der den Weightpullsport in seiner
jeweils gültigen Form beherrscht oder erlernen will.
3.2 Passives- (Förder-) Mitglied können ordentliche Mitglieder werden,
die für voraussichtlich längere Zeit nicht am Training oder an Wettkämpfen
teilnehmen können, den Club jedoch nicht verlassen möchten. Sie werden
über das Clubleben informiert und zahlen einen reduzierten Beitrag. Ihre
sonstigen Rechte (z.B. kostenfreies Trainig) und Pflichten ruhen.
3.3 Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich als ordentliches Mitglied in
besonderer Weise um den Club verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder werden vom
Vorstand vorgeschlagen und von einer Mitgliederversammlung ernannt. Sie zahlen
keinen Beitrag, haben kein Stimmrecht in finanziellen Fragen aber ansonsten die
gleichen Rechte und Pflichten wie jedes ordentliche Mitglied. In Ausnahmefällen
kann auch ein Nichtmitglied zum Ehrenmitglied ernannt werden.
4. Rechte und Pflichten der Mitglieder
4.
Mitglieder haben das Recht
4.1.1 an den für sie vorgesehenen Training- und Wettkampfterminen, gegen
entrichten der Startgebühr für Mitglieder, teilzunehmen.
4.1.2 Informationen über Weightpull allgemein, alle Clubangelegenheiten,
Weightpull Veranstaltungen und sonstige das Clubleben betreffende Dinge zu
erhalten.
4.1.3 soweit sie das 14. Lebensjahr vollendet haben in allen Clubangelegenheiten
mitzubestimmen.
4.2 Mitglieder haben die Pflicht
4.2.1 möglichst regelmäßig an den vorgesehenen Trainingsterminen, Wettkämpfen
und sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt besonders für neue und
unerfahrene Mitglieder, da ansonsten der Ausbildungserfolg in Frage gestellt
sein kann.
4.2.2 die für sie festgesetzten Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
4.2.3 die allgemein anerkannten Regeln und Verhaltensweisen des UPF Weightpull
Reglements zu beachten. Dazu gehören besonders das Verbot von Alkoholgenuß vor
und während Wettkampfveranstaltungen und das sichere und Tierschutzrechtliche
führen der Hunde.
4.2.4 Alle Hunde der Mitglieder, die für den Weightpullsport vorgesehen sind,
sind einem Gesundheitscheck zu unterziehen. Das Ergebnis ist dem Vorstand mit
Unterschrift des Tierarztes auszuhändigen
4.2.5 Der Gesundheitscheck muss spätestens im Alter von 15 Monaten durchgeführt werden. Er beinhaltet eine HD- sowie ED- Auswertung (bevorzugt Dr. Tellhem oder Dr. Kaspar). Desweiteren muß die Wirbelsäule geröngt werden . Hunde mit Spondylose, Cauda Equina, Athrose, Hd schlechter „c“ oder ED schlechter „2“, werden nicht zugelassen.
5. Organe und ihre Aufgaben
5.1 Die
Organe des Clubs sind Mitgliederversammlung und Vorstand.
5.2 Der Vorstand leitet den Club ehrenamtlich. Er ist dabei an Beschlüsse der
Mitgliederversammlung gebunden.
5.3 Grundsätzliche Entscheidungen sind der Mitgliederversammlung vorbehalten.
Dazu zählen insbesondere:
5.3.1 Wahl und Abwahl Kassenprüfer.
5.3.2 Festsetzung von Aufwandsentschädigungen.
5.3.3 Ernennung von Ehrenmitgliedern.
5.3.4 Bestellung und Abberufung von Delegierten.
5.3.5 Durchführung von Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung.
5.3.6 Ausschluß von Mitgliedern.
6. Die Mitgliederversammlung
6.1 Die
Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlußorgan des Clubs. Sie wird von
einem Mitglied des Vorstandes einberufen. Leiter der Mitgliederversammlung ist
der Vorsitzende, sein Stellvertreter oder ein Vorstandsmitglied.
6.2 Mitgliederversammlungen finden in der Regel einmal Jährlich statt. Eine
Mitgliederversammlung ist ordentlichen und Ehrenmitgliedern 4 Wochen vorher
unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich anzukündigen.
Mitgliederversammlungen an anderen Terminen sind mindestens zwei Wochen vorher
schriftlich anzukündigen.
6.3 Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn
mehr als 25% der Mitglieder anwesend sind. Sie entscheidet mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt.
6.4 Stimmberechtigt sind ordentliche und lernende Mitglieder, die zum Zeitpunkt
der Mitgliederversammlung ihre Vereinsbeiträge entrichtet haben und
Ehrenmitglieder. Es wird grundsätzlich offen abgestimmt, auf Antrag muß geheime
Abstimmung durchgeführt werden.
6.5 Beschlüsse über Satzungsänderungen, Abberufung von Delegierten und Ausschluß
von Mitgliedern bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
6.6 Eine Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn eine Vorstandsmitglied,
oder wenigstens fünf stimmberechtigte Mitglieder dies verlangen.
6.7 Einmal im Jahr findet die Hauptversammlung statt. Die Tagesordnung der
Hauptversammlung muß mindestens umfassen:
§ Bericht des Vorstandes
§ Bericht der Kassenprüfer
§ Entlastung der Kassenprüfer
§ Neuwahl der Kassenprüfer
§ Behandlung von Anträgen
§ Verschiedenes
6.8 Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Leiter
der Mitgliederversammlung und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Clubmitglieder haben das Recht, Protokolle einzusehen.
7. Der Vorstand [Board]
7.1 Die
Angehörigen des Vorstandes stehen fest. Er besteht mindestens aus folgenden
Mitgliedern:
7.1.1 dem 1.Vorsitzenden
7.1.2 dem 2.Vorsitzenden
7.1.3 dem Kassenwart
7.1.4 dem Schriftführer
7.1.5 dem sportlichen Leiter
7.2 Die Amtszeit der Mitglieder läuft
unbegrenzt
7.3 Ämterhäufung ist nicht zulässig.
7.4 Aufgaben des Vorstandes:
7.4.1 Der Vorsitzende leitet den Club und vertritt ihn in allen Belangen nach
innen und außen.
7.4.2 Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vositzenden und vertritt
ihn.
7.4.3 Der Kassenwart verwaltet die Finanzen des Clubs. Er ist für die
ordnungsgemäße Kassenführung, den pünktlichen Eingang der Mitgliedsbeiträge und
fristgemäßes Begleichen von Rechnungen verantwortlich.
7.4.4 Der Schriftführer ist in Absprache mit den anderen Vorstandmitgliedern für
den gesamtem Schriftverkehr des Clubs verantwortlich. Dazu zählen insbesondere
Clubakten, die Mitgliederliste, die Inventarliste des Clubs, Protokolle und
jegliche Korrespondenz.
7.5 Die Vorstandsmitglieder können Aufgaben an Clubmitglieder delegieren.
7.6 Legt ein Vorstandsmitglied oder der gesamte Vorstand seine Ämter nieder, so
ist vom (ehemaligen) Vorsitzenden zu Neuwahlen unverzüglich eine
Mitgliederversammlung einzuberufen. Bis zur Neuwahl bleibt das bisherige
Vorstandsmitglied bzw. der Vorstand geschäftsführend im Amt.
7.7 Der Vorstand soll sich zwischen den Hauptversammlungen regelmäßig zu
Beratungen treffen. Der Vorstand kann von jedem seiner Mitglieder nach Absprache
mit den anderen einberufen werden. Er ist beschlußfähig, wenn eine Einladung an
alle Vorstandsmitglieder ergangen ist und wenigstens drei von ihnen anwesend
sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Ergebnisse von
Vorstandssitzungen sind in einem schriftlichen Protokoll festzuhalten.
Entscheidungen sind an die Mitglieder weiterzuleiten.
8. Die Kassenprüfer
8.1 Auf
der Hauptversammlung werden zwei Kassenprüfer gewählt, die nicht dem Vorstand
angehören dürfen. Sie prüfen die Clubkasse und die Inventarliste des Clubs. Von
den Kassenprüfern ist darüber der Mitgliederversammlung ein schriftlicher
Bericht vorzulegen.
8.2 Ein Kassenprüfer kann höchstens zwei mal hintereinander gewählt werden.
9. Beziehungen zu anderen Clubs
9.1
Gäste anderer Weigutpull Clubs sind jederzeit willkommen.
9.2 Clubmitglieder sollen ermutigt werden, andere Clubs zu besuchen und auf den
dortigen Wettkämpfen teilzunehmen.
9.3 Clubmitglieder werden über regionale und überregionale
Weightpullveranstaltungen informiert.
10.4 Der Club als Ganzes wird aufgefordert, neben den Trainingsterminen lokale,
regionale und ggf. überregionale Weightpull Veranstaltungen auszurichten.
10.5 Der Club unterstützt den Grundsatz der Chancengleichheit, er wird nicht
diskriminieren und die Eignung zur Mitgliedschaft von Rasse, Hautfarbe,
Religion, Alter, Geschlecht, sexuellen Neigungen und nationaler Herkunft
abhängig machen. Der Club wird keine Einladungen annehmen und / oder sich an
Aktivitäten von Organisationen beteiligen, von denen bekannt ist, dass dort aus
den oben genannten Gründen Personen diskriminiert werden.
10. Auflösung des Clubs
10.1
Über eine Clubauflösung ist zu befinden, wenn ein regelmäßiges Abhalten von
Veranstaltungen nicht mehr möglich ist.
10.2 Zur Auflösung ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, deren einzige
Tagesordnungspunkte sind
§ Beschlussfassung über die Auflösung des Clubs.
§ Beschlussfassung über die Verwendung von Clubvermögen und –inventar.
10.3 Zu dieser Mitgliederversammlung ist mindestens 4 Wochen vorher schriftlich
einzuladen.
10.4 Zur Auflösung des Clubs ist eine 4/5-Mehrheit der gesamten
Vorstandsmitgliedern erforderlich.
12. Inkrafttreten
Diese Satzung tritt in Kraft mit dem Tage ihrer Verabschiedung durch den Vorstand
13. Beiträge und Kosten
Ordentliches Mitglied:
Jahresbeitrag: 60€
Wettkampf:
- für den 1. Hund 10€
- ab dem 2. Hund 8€
Training: (pro Tag) 0€
Ruhendes Mitglied:
Jahresbeitrag: 15€
Training: (pro Tag) 1€
Gäste oder Mitglieder anderer Clubs:
Wettkampf:
- für den 1. Hund 15€
- ab dem 2. Hund 10€
- Novice 5€
Training:(pro Tag) 5€
Beiträge können jährlich vom Vorstand angepasst werden.